Kategorie-Archiv: Rechtliches

Na immerhin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr bestätigt. Das ist immerhin schonmal ganz gut. Es ist allerdings fraglich, ob damit die Proteste vorbei sein werden, denn die Lärmbelästigung in vielen Teilen Frankfurts und des Umlandes, seitdem die neue Landebahn in Betrieb genommen wurde,  ist damit ja nicht vom Tisch. Nachdem ich inzwischen selbst gehört und irgendwie auch körperlich gefühlt habe, wie das ist, wenn einem die Flieger über den Kopf wegdonnern, kann ich die Flörsheimer etc. bestens verstehen.

Letztes Jahr im Juli in Bad Weilbach – direkt über mir und zum Greifen nah.

Da fällt mir ein – es ist ja wieder Mittwoch – nein, das ist eigentlich nicht “Mein Stück Himmel”.

Gäfgen

. . . .  und kein Ende.  Ich glaube, diese Überschrift hatte ich schonmal. Als wir gestern auf der Fahrt Richtung Berlin im Autoradio gehört haben, dass man Magnus Gäfgen, dem Mörder des kleinen Jakob von Metzler, auch noch Schmerzensgeld eine Entschädigung zugesprochen hat, wollte ich es kaum glauben. Aber in den Abendnachrichten wurde es bestätigt. Und man muss kein Frankfurter sein, um sich darüber zu empören. Schmerzensgeld für das erlittene psychische Trauma! Es ist nicht zu fassen! Man möchte fragen, ob sich Herr Gäfgen jemals Gedanken darüber gemacht hat, welches Trauma erst sein Opfer und dann dessen Eltern erfahren haben. Aber sehr viel wahrscheinlicher ist, dass dieser Bursche sich im Knast einfach langweilt und sich vorgenommen hat die Grenzen seiner Möglichkeiten auszuloten. Und die sind in unserem Rechtsstaat wirklich sehr weit. Selbst ZEIT online versucht noch klarzustellen, dass die Richter nicht anders konnten, und als Normalbürger komme ich mir nach dem Artikel dort wie Kleindoofi vor, dass ich offenbar Schmerzensgeld nicht von einer Entschädigung zu unterscheiden weiß. Aber ganz ehrlich: es ist mir wurscht! Als die Justiz damals den vormaligen angesehenen Frankfurter Vizepolizeidirektor Wolfgang Daschner wegen der Folterandrohung verurteilte, ging mir schon der Hut hoch und jetzt erstrecht. Ist “des Volkes Empfinden” wirklich so gering zu schätzen? Warum sind Justitias Augen eigentlich verbunden? Wirklich nur, damit das Recht ohne Ansehen der Person und nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage gesprochen wird? Manchmal möchte ich das bezweifeln.

Ach – und noch was gaaanz anderes: habe gerade festgestellt, dass mal wieder ein Blog, der grundsätzlich Kommentare erst kontrolliert, bevor er/sie diese freischaltet, meine Kommentare offensichtlich gar nicht mehr freischaltet. Okay – kann ich mit leben, wird aus dem Feedreader gestrichen.  Aber das ist genau der Punkt, warum ich diese Blogs immer besonders skeptisch betrachte und dort meist viel seltener kommentiere als bei anderen.

Streetview II

Also – ich habe neulich bei Google meinen Einspruch gegen die Darstellung unseres Grundstücks samt der beiden Häuser eingereicht und da es sich um eine Eckgrundstück handelt mit zwei verschiedenen Straßen, die dort aneinander stoßen, ist die Identifizierung eindeutig. Zunächst bekam ich eine Rückmeldung, dass man den Einspruch zur Kenntnis genommen habe, aber sich nochmal melden würde. Dann kam der Hammer: mit einer weiteren Email wurde ich wenige Tage später auf eine Googleseite gelotst, um dort erneut Einspruch zu erheben, aber nach deren Vorgaben.  Und das heißt, dass man dort Fragen zu seinem Grundstück beantworten soll, die fast einem Offenbarungseid gleichkommen. Das ist der Hammer. Schaut euch das mal an: Einspruch gegen Google Streetview Ihr kommt allerdings über die erste Seite kaum hinaus, wenn ihr nicht Daten eingebt. Und so geht’s dann weiter: “Zur Vorbeugung von Missbrauch dieses Dienstes senden wir Ihnen per Post einen Brief zu, der einen Verifizierungscode enthält.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der die Angaben aus Ihrem Antrag noch einmal für Sie zusammengefasst sind. Außerdem enthält die E-Mail einen Link zu einer Website, auf der Sie den Verifizierungscode eingeben müssen. Möglicherweise kontaktieren wir Sie auch über diese E-Mail-Adresse, falls wir zur Bearbeitung Ihres Antrags weitere Informationen benötigen.

Mehr Steine kann man jemandem kaum in den Weg legen für eine Sache, die überhaupt nicht rechtens sein dürfte. Es geht ja  nicht nur um Häuser sondern auch um Menschen, die auf den Straßen unterwegs sind und sich auf den Grundstücken befinden. Wo bleibt da das Recht am eigenen Bild? Jeder Hobbyfotograf ist angehalten Bilder von Menschen nur gegen Einwilligung zu machen, Models müssen einen Vertrag unterschrieben haben, wenn der Fotograf die Fotos veröffentlichen will usw.  Ich kann bei keinem Fotowettbewerb ein Bild mit Menschen darauf einreichen, wenn ich nicht bestätige, dass mir die Genehmigung des Abgelichteten vorliegt. Und die Verpixelung, die Google an Menschen auf Straßen vornimmt, die ist ein Witz. Klar kann man jetzt sagen, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse, dann kann man mich auch auf der Straße fotografieren. Aber so einfach seh ich das nicht.