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Moin, ihr Lieben. JuttaK. hat mich mal wieder an eine dieser Absurditäten erinnert, die in letzter Zeit per Gesetz erlassen wurden. Die DSVGO ist das eine, die Sache mit der Werbekennzeichnung das andere (und noch idiotischere).

Im Grund gilt inzwischen so ziemlich alles als Werbung, sofern du nicht nur Blümchen und Tiere fotografierst. Sobald irgendwo ein Schriftzug auftaucht, der theoretisch als Werbung ausgelegt werden könnte, muss der arme Blogger inzwischen also daraufhinweisen, dass dies als Werbung empfunden werden könnte. Könnte ich meine Blogs nicht einfach mit sowas wie „Dauerwerbesendung“ kennzeichnen? Das wäre doch am einfachsten. Wer hat uns das eingebrockt? Diese dämlichen „Influencer“, die auf Instagram & Co mit verschleierter Werbung jahrelang fettes Geld gemacht haben. Eigentlich habe ich absolut keine Lust darauf, mich diesem Mist anzupassen. Andererseits erinnere ich mich an diese Abmahngeschichte wegen eines klitzekleinen Stadtplanausschnitts auf meinem Blog, der mich einige hundert Euro gekostet hat. Ihr glaubt gar nicht, wie mich das freut, dass heute dieser FALK-Erbe vor Gericht steht. Seht ihr, und schon wieder Werbung durch Namensnennung. Glaubt wer im Ernst, ich würde mit dem Hinweis eben für diesen Raubvogelverlag Werbung machen wollen?

Wie auch immer. Ich überlege noch, wie ich das in Zukunft halten werde. Gerade habe ich ein Plugin ausprobiert, das meinen Blog als erstes hat mal abstürzen lassen. Super! Glücklicherweise gab es eine Mail von WordPress, wie ich der Sache beikommen konnte. Einen Mordsschreck habe ich trotzdem bekommen.

Und noch was: Das Ganze gilt rückwirkend. Theoretisch müsste man alle Beiträge im Blog untersuchen und bis …. ultimo kennzeichnen. Da kann ich ja richtig froh sein, dass ich meinen Blog alle paar Jahre neu aufgesetzt habe.

Und nun ganz bewusst ein bisschen – unbezahlte – Werbung: Einen schönen Blog zu diesem ganzen Rechtsgedöns gibt es bei Dr. Schwenke.