Ich arbeite mich gerade mal wieder am Thema KI ab. Weniger daran, für wie gefährlich ich sie inzwischen halte, als daran, wie daran auf unterster Ebene mit umgegangen wird. Soll heißen, was der EU AI-Act – also das EU Gesetz zur Nutzung und Kennzeichnung Künstlicher Intelligenz – vom August für uns bedeutet, sobald wir etwas veröffentlichen. Und das (also veröffentlichen) tun wir als Blogger*innen ja mit jedem Beitrag. Alles was zum persönlichen Gebrauch mit KI erzeugt wird, muss nicht gekennzeichnet werden. Wenn ihr also euren Liebsten zum Geburtstag eine Karte mit KI generiert, dann müsst ihr das nicht auf die Karte schreiben. Würdet ihr aber dieselbe Karte in eurem Blog zeigen, dann hättet ihr sie veröffentlicht und müsstet sie entsprechend kennzeichnen. Da hilft auch kein Hinweis darauf, dass mein/euer Blog rein privat ist.
Dass ich von der KI erzeugte Bücher grauenhaft finde, die man im Allgemeinen aber meistens (noch) als solche erkennt, habe ich ja schon mal geschrieben. DeepFake-Bilder, die Realität vorgaukeln, obwohl durch KI erzeugt, sollten meiner Meinung nach immer gekennzeichnet werden. Müssen sie nach EU-Recht auch. Inzwischen arbeiten aber auch die meisten Bild-Bearbeitungsprogramme z.B. bei Retusche ebenfalls mit KI. Da wird es schon schwierig. Muss ich ein so bearbeitetes Bild mit KI kennzeichnen? Soweit ich das verstanden habe, muss ich das tun, wenn das Motiv (der dargestellte Inhalt) wesentlich verändert wird. Ich lasse Photoshop bei Landschaftsaufnahmen meistens Stromleitungen entfernen. Gerade hier wieder gemacht:

Müsste ich das Foto jetzt als „mit KI“ bearbeitet kennzeichnen? Früher hat man diese störenden Leitungen auch schon händisch entfernt. War nur mühsamer.
Was mich im Moment viel mehr umtreibt, ist die Frage, in wieweit man ein mithilfe von KI erstelltes Buchcover direkt auf dem Cover kennzeichnen muss. So ist nämlich die Vorschrift, wenn man den Gesetzestext buchstäblich auslegt. Es reicht also nicht, auf der ersten Innenseite diesen Hinweis unterzubringen. Allerdings gibt es da wieder die Ausnahme für ‚Kunst‘. Ich behaupte mal, wenn ich ein Buchcover nach meinen Ideen mithilfe von KI erzeuge und es vielleicht noch zusätzlich in Photoshop bearbeite, dann ist das eindeutig Kunst. Aber irgendwie ist das schon wieder Auslegungssache.
Das Verrückte daran ist, dass dieses Gesetz auch wieder nur ein EU-Gesetz ist. Auf deutsch, den größten Teil der Welt interessiert das alles überhaupt nicht. Irgendjemand wird garantiert wieder in einen Kommentar schreiben, dass er/sie sowieso keine KI nutzt. Darum geht es mir aber gar nicht. Eher um diese EU-Regulierungswut, die alles über einen Kamm schert. Die wirklich schädlichen Auswüchse sind damit sowieso nicht in den Griff zu bekommen (habe gerade gestern Abend in der ARD eine Dokumentation über mit KI erzeugte Bilder kinderpornografischen Inhaltes gesehen.). Dem und allem, was im Darknet kursiert, kommt doch sowieso keiner bei.
Wie auch immer, noch habe ich meinen Krimi nicht zu Ende geschrieben, aber Gedanken über die Covererstellung mache ich mir schon. Denn das von einem echten Designer, der ohne KI arbeitet, erstellen zu lassen, kann ich mir nicht leisten. Ich hatte kürzlich einen Entwurf erstellt, den ich auch in einem Beitrag als Header Bild habe, der war auch mit KI erstellt. Tja, ich finde ihn nach wie vor schick. Aber natürlich könnten Menschen auf die Idee kommen, dass da eine echte Frau in einem echten Apfelhain steht. Muss ich deshalb jetzt vorne draufdrucken: KI generiert?




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